Die angelieferte Ware ist vom Besteller fachgerecht und nur mit geeigneten Hilfsmitteln zu entladen. Die branchenüblichen Entladerichtlinien (z.B. IFBS-Richtlinien) sind zu beachten. Bei Personenschäden und/oder Sachschäden, die durch unsachgemäßes Abladen entstehen, haften wir grundsätzlich nicht. Solche Schäden sind ausschließlich vom Besteller zu vertreten.
Grundsätzlich werden Eigenschaften nicht zugesichert, es sei denn, aus den vertraglichen Grundlagen ergibt sich Abweichendes. Für Mängel der gelieferten Ware einschließlich des Fehlens etwa einzelvertraglich zugesicherter Eigenschaften leisten wir nach folgenden Vorschriften Gewähr:
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche (Schadensersatzansprüche) – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird sowie für Schäden an Leib und Leben.
Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
Die vorstehenden Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen in vollem Umfang wirksam.
Wir behalten uns an den genannten Ausarbeitungen, auch nach Aushändigung an den Käufer, unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Bei Nichterteilung eines Auftrages behalten wir uns vor, überlassene Unterlagen zurückzufordern und unseren Aufwand gesondert abzurechnen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile aus allen denkbaren Ansprüchen sowohl vertraglicher als auch gesetzlicher Art ist Schwäbisch Hall. Wir bleiben berechtigt, auch an anderen zulässigen Gerichtsorten zu klagen.
Hier können Sie sich unsere AGB als PDF-Datei herunterladen.