Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) werden für solche Bauprodukte im Anwendungsbereich der Landesbauordnungen erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN EN Normen, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen. Sie sind zuverlässige Verwendbarkeitsnachweise von Bauprodukten bzw. Anwendbarkeitsnachweise von Bauarten im Hinblick auf bautechnische Anforderungen an Bauwerke. Die Anwendung von Stahlprofiltafeln für Verbunddecken und Additivdecken ist in bauaufsichtlichen Zulassungen geregelt, ebenso die Anwendung von Klemmrippen und Stehfalzprofilen.Bei der Montage von bauaufsichtlich zugelassenen Bauelementen zu Dach-, Wand- und Deckensystemen müssen die entsprechenden Zulassungsbescheide auf der Baustelle vorliegen. Dies gilt ebenfalls bei der Verwendung bauaufsichtlich zugelassener Verbindungselemente und Dübel. Für Bausysteme und Bauarten gemäß abZ hat die ausführende Firma dem Bauherren eine Erklärung abzugeben, dass die fertig gestellte Konstruktion (Bausystem / Bauart) mit der zugehörigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung übereinstimmt. Die Produkte gemäß abZ müssen mit einem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein: ÜZ
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