Alle in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Z-14.1-4 (VT 03, Z-14.4-407 (VT 05), Z-14.1-537 (VT 04 oder sonstigen Verwendbarkeitsnachweisen der Hersteller enthaltenen Verbindungselemente sind geeignet zur Anwendung in warmgewalztem Baustahl S235J bis S355J nach DIN EN 10025-2 oder in schmelztauchveredeltem Stahlblech S280GD bis S350GD nach DIN EN 10346. Bei Unterkonstruktionen aus anderen Werkstoffen bzw. anderen Werkstoffkombinationen müssen Verbindungselemente verwendet werden, für die Verwendbarkeitsnachweise für die entsprechenden Werkstoffe bzw. Werkstoffkombinationen vorliegen.
Unterkonstruktionen aus nichtrostendem Stahl sind nicht Bestandteil der Verwendbarkeitsnachweise und sind gesondert zu behandeln. Unterkonstruktionen aus Stahl haben im Allgemeinen die Form von HEA-, IPE-, Z- oder Hohlprofilen und verlaufen quer zur Profiltafellängsachse. Wasserführende Schalen, z.B. Profiltafeln und Sandwichelemente, können im Ober- und im Untergurt mit der Unterkonstruktion aus Stahl verbunden werden. Bei der Befestigung ohne Kalotte haben sich Dichtscheibendurchmesser >= 19 mm bewährt.
Siehe auch Befestigung / Verbindungselemente.
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