Größere bleibende Verformungen, insbesondere Knicke an den Kanten am Übergang zwischen Gurt und Steg, können die Tragfähigkeit vermindern. Deshalb muss geprüft werden, ob die beschädigte Profiltafel den Anforderungen noch genügt. Wenn die erforderliche Tragsicherheit nicht mehr gegeben ist, dürfen die derart beschädigten Profiltafeln nicht eingebaut werden. Eine maßliche Festlegung für die Größe der Verformung, die noch zulässig ist, ist nicht möglich. Bauelemente mit Verformungen, die die Tragfähigkeit nicht beeinträchtigen, brauchen nicht ausgetauscht zu werden, wenn sie sich an Stellen am Bauelement befinden, die im eingebauten Zustand nicht einsehbar sind, wie z. B. im Dachbereich. Der Baufortschritt darf durch eventuell anfallende Austauscharbeiten nicht behindert werden. Fehlbohrungen sind fachgerecht zu schließen.
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