Bei Doppellagen, d. h. Doppelverlegung von Trapezprofilen, dürfen die Querschnitts- und Bemessungswerte jeder Lage dann voll angesetzt werden, wenn der Untergurt der oberen Lage ausreichend gestützt ist. Wenn aufgrund der Tafelgeometrie zwischen den Tafeln ein Spalt entsteht, kann der Spalt durch Einlegen von Distanzstreifen aus druckfestem Material, z.B. Metallstreifen, in den Untergurt der unteren Lage gefüllt werden. Die Distanzstreifen müssen über dem Auflager sowie mindestens einmal im Feld angeordnet und fixiert werden (z.B. durch Einkleben). Die Lage und Anzahl der Distanzstreifen muss bei der Ermittlung der Schnittgrößen am Gesamtsystem berücksichtigt werden. Die Lage der Distanzstreifen muss beim Nachweis als Auflagerbreite der oberen Lage angesetzt werden. Öffnungen in Doppellagen aus Trapezprofilen sind zu vermeiden.
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