Glossar

Standsicherheitsnachweis

Metallleichtbaukonstruktionen im Sinne dieser Fachregeln unterliegen dem Bauordnungsrecht. Das bedeutet, dass in jedem Einzelfall, für jede Dach-, Wand- und Deckenkonstruktion, die Nachweise der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit zu führen sind, einschließlich der Nachweise ihrer Verbindungen und Befestigungen, ggf. Verankerungen. Die dazu notwendigen Werte der Einwirkungen (meist Wind- und Schneelasten gemäß der geografischen Situation, Lasten aus Ausbau und Nutzung) und der Widerstände (aufnehmbare Schnittgrößen der Tragfähigkeit und Querschnittswerte in Abhängigkeit von Werkstoff und Geometrie) sowie die anzuwendenden ingenieur- wissenschaftlichen Nachweismethoden sind den einschlägigen Normen und Regelwerken zu entnehmen (z.B. EN 1990, EN 1993, EN 1999, allgemeine bauauf- sichtliche Zulassungen oder Europäische Technische Bewertung).

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