Die Toleranzen für die geometrischen Größen, wie z.B. Baubreite, Profilhöhe, Tafellänge, Neigungswinkel der Stege, Rechtwinkligkeit und Säbligkeit der Tafeln, beziehen sich auf die Fertigung und sind den jeweiligen Produktnormen bzw. den IFBS-Fachregeln zu den Grundlagen im Metallleichtbau (GL03) zu entnehmen. Am ausgeführten Bauwerk dürfen diese Werte nicht verändert worden sein, weil wesentliche Eigenschaften der Tragsicherheit darauf beruhen. Einige Abmessungen, wie z.B. Gurtbreiten oder Sickentiefen, sind durch Transport und Verarbeitung nicht mehr veränderbar, andere sehr wohl.
Werden höhere Ansprüche an die Bauausführung gestellt, können die normativen Toleranzmaße zu groß sein, z. B. bei horizontaler Verlegung von Trapez- oder Wellprofilen als Wandbekleidung und gleichzeitig deutlich sichtbaren Lisene oder Schattenfugen.
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