Glossar

Verlegepläne

Verlegepläne werden sowohl zur bautechnischen Prüfung (Bauakte) als auch für die Bauausführung (Montage) und die darauf folgende Bauabnahme benötigt. Zusammen mit den nachfolgend aufgeführten Unterlagen müssen die Ausführungszeichnungen auf der Baustelle vorliegen.

Als Ergebnis der vorgenannten Nachweise der Standsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit sind Ausführungszeichnungen (= Verlegepläne) zu erstellen, in denen alle konstruktiven Festlegungen der Nachweisberechnungen enthalten sind. Die auszuführende Bausache (Metallleichtbaukonstruktion) ist darin in ihren Einzelheiten zu dokumentieren. Es müssen deshalb in den Verlegeplänen alle erforderlichen Informationen eindeutig, vollständig und übersichtlich enthalten sein.

Folgende Angaben sollen mindestens in den Verlegeplänen enthalten sein:

- vorgesehene Profiltafeln mit Profilbezeichnung und Angaben des Herstellers, Nennblechdicken, Lieferlängen und Paketgewichten
- Ablagepunkte für Pakete und Angaben des zugehörigen maximal zulässigen Ablagegewichts
- statische Systeme für die Profiltafeln
- Montagerichtung
- vorgesehene Verbindungselemente mit Hersteller und der genauen Typenbezeichnung
- Anordnung und Abstände der Verbindungselemente sowohl längs als auch quer zur Rippenrichtung gemäß Statik und Anlage 1.2 der allgemeinen bauauf- sichtlichen Zulassung Z-14.1-4 bzw. DIN EN 1993-1- 3 (Eurocode 3) [30], Kapitel 8, Bild 8.2
- besondere Montagehinweise je nach Art der Verbindung (z.B. Bohrlochdurchmesser)
- Dübel, Typenbezeichnung, Dübelkennwerte und Bauteilabmessungen wie Achs-, Rand- und Eckab- stände, Bohrlochdurchmesser, Verankerungsgrund und Bauteildicke
- Art und Einzelheiten der Unterkonstruktion sowie der Werkstoffe und deren Festigkeiten, Achsabstände, Ausbildung der Auflager, Gefälle, Details von Längs- und Querrändern der Verlegefläche
- Dehnfugen
- Öffnungen in den Verlegeflächen einschließlich erforderlicher Auswechslungen für Lichtkuppeln, Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen (RWA), Dachentwässerungen, Notüberläufe usw.
- Aufbauten oder Abhängungen (z.B. für Rohrleitungen, Kabelbündel, Unterdecken)
- Bereiche mit planmäßiger Schubfeldwirkung
- statisch wirksame Überdeckung / biegesteife Stöße
- Einschränkungen bezüglich Begehbarkeit der Profiltafeln während der Montage und ggf. während der Aufbringung von Wärmedämmung und Dachabdichtung
- maximal zulässige Fugenbreite bei Sandwichelementen, um eine ausreichende Dichtheit zu gewährleisten
- Lage und Typ der Abdichtungen aus Dichtbändern oder Dichtmassen, bei Dichtbändern einschließlich Abmessungen
- falls erforderlich, Einzelheiten zum Korrosionsschutz, z. B. Kontaktflächen zwischen unterschiedlichen Metallen oder zwischen Metallen und Holz, Beton, Mauerwerk oder Putz
- Hinweis, dass alle tragenden Bauteile und Profiltafeln unmittelbar nach dem Verlegen zu befestigen sind

Beim Konstruieren muss auf die einzelnen Stückgewichte und Stücklängen geachtet werden, da die Baustellenmontage im Allgemeinen von Hand erfolgt.

Siehe auch DIN EN 1993-1-3 (Eurocode 3) und Nationaler Anhang (NA).

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