Glossar

Fußpunkt- und Sockelausbildungen bei Wand Trapezprofilen

Die Trapez- und Wellprofile der Außenschale dürfen nicht unmittelbar auf den Sockel oder das Tropfblech aufgesetzt werden.

  • Zur ausreichenden Luftführung und Vermeidung von Schmutzablagerungen bei wärmegedämmten, hinterlüfteten Fassaden ist zwischen Trapez- und Tropfprofil ein Abstand von mindestens 10 mm einzuhalten.
  • Das Tropfprofil ist mit einer Neigung nach außen von mindestens 5° auszuführen. Die Tropfkante muss von der darunter liegenden Wand einen Abstand von mindestens 20 mm haben. Der Abstand der Tropfkante zum fertigen Oberputz gemäß DIN EN 13914-1, Nr. 6.16 und zu Beschichtungen muss mindestens 40 mm betragen.
  • Ein zusätzliches Abdeckprofil auf der Sichtseite zur Abdeckung der Schnittkante bei Profiltafeln führt zu unkontrollierter Korrosion an der Schnittkante.
  • Das Schließen der Tropfprofilkopfseite ist eine Zusatzleistung.
  • Die in den Verlegeplänen vorgegebenen Be- und Entlüftungsquerschnitte dürfen nicht durch bauliche Maßnahmen eingeengt werden.
  • Stöße des Tropfprofils sind mit ausreichender Überdeckung auszuführen.
  • Tropfprofile können mit Stoßlaschen ausgeführt werden.

Siehe auch Fußpunkt- und Sockelausbildungen bei Sandwichwandelementen.

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